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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16   

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https://dejure.org/2021,45322
LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16 (https://dejure.org/2021,45322)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.06.2021 - L 4 AS 71/16 (https://dejure.org/2021,45322)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - L 4 AS 71/16 (https://dejure.org/2021,45322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 28 Abs 1 S 1 SGB 2, § 37 Abs 1 S 2 SGB 2, § 28 Abs 5 SGB 2, § 29 Abs 1 SGB 2, § 35a Abs 1a S 4 SGB 8
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - außerschulische Lernförderung - Legasthenie und Dyskalkulie - Therapie zur Behandlung als Lernförderung - Abgrenzung zur Lese- und Rechtschreibschwäche - Sachaufklärungspflicht der Sozialgerichte - Verbesserung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - außerschulische Lernförderung - Legasthenie und Dyskalkulie - Therapie zur Behandlung als Lernförderung - Abgrenzung zur Lese- und Rechtschreibschwäche - Sachaufklärungspflicht der Sozialgerichte - Verbesserung ...

  • rechtsportal.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - außerschulische Lernförderung - Legasthenie und Dyskalkulie - Therapie zur Behandlung als Lernförderung - Abgrenzung zur Lese- und Rechtschreibschwäche - Sachaufklärungspflicht der Sozialgerichte - Verbesserung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R

    Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16
    Ansprüche auf Übernahme der Kosten für Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II sind gerichtlich isoliert durchsetzbar (BSG vom 25.4.2018 - B 4 AS 19/17 R = SozR 4-4200 § 28 Nr. 11, juris RN 13).

    Beschafft sich der Hilfebedürftige die in Streit stehende Leistung jedoch - wie hier - endgültig selbst, richtet sich das Begehren auf eine Geldleistung, die im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2018, Az.: B 4 AS 19/17 R, m.w.N., zitiert nach juris).

    Denn die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden nach § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt und sind nach § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II gesondert zu beantragen (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2018, Az.: B 4 AS 19/17 R, RN 13, zitiert nach juris).

    c) Bei der von den Klägern in Anspruch genommenen Therapie zur Behandlung einer Legasthenie bzw. Dyskalkulie handelt es sich um eine "Lernförderung" i.S.d. § 28 Abs. 5 SGB II. Die vom Beklagten (zunächst) vertretene Auffassung, dass von § 28 Abs. 5 SGB II nur eine zeitlich begrenzte Nachhilfe, durch welche unverschuldete Wissenslücken (z.B. aufgrund Unterrichtsausfalls wegen Krankheit) beseitigt werden sollen, und eine spezielle Förderung einer grundsätzlich behandelbaren Legsthenie bzw. Dyskalkulie hiervon nicht erfasst ist, findet im Gesetz keine Stütze (hierzu umfassend: BSG, Urteil vom 25. April 2018, a.a.O., RN 18 ff).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16
    Nach erfolglosen einstweiligen Rechtsschutzverfahren beim SG verpflichtete das LSG den Beklagten mit Beschluss vom 12. Januar 2015 (L 2 AS 622/14 B ER - Kläger) und mit Beschluss vom 15. Januar 2015 (L 2 AS 626/14 B ER - Klägerin) zur vorläufigen Übernahme der im Zeitraum von Januar bis Mai 2015 anfallenden Kosten der Kläger in Höhe von je monatlich 200 ?.

    Jedoch kommen unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch andere Lernziele in Betracht, insbesondere eine Verbesserung des Leistungsniveaus bei Vorliegen einer Legasthenie oder Dyskalkulie (Hessisches LSG, Urteil vom 13. November 2015, Az.: L 9 AS 192/14, RN 35; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015, Az.: L 2 AS 622/14 B ER, RN 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Februar 2012, Az.: L 7 AS 43/12 B ER, RN 20, zitiert nach juris).

    Solange und soweit diese Leistungen den Kindern nicht gewährt würden, müsse dies im Rahmen der Gewährleistung des Existenzminimums im Leistungssystem des SGB II erfolgen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015, Az.: L 2 AS 622/14 ER, zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 7 AS 43/12

    Grundsicherungsrecht; Bildungsbedarfe nach dem SGB II; Unterstützung von Schülern

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16
    Jedoch kommen unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch andere Lernziele in Betracht, insbesondere eine Verbesserung des Leistungsniveaus bei Vorliegen einer Legasthenie oder Dyskalkulie (Hessisches LSG, Urteil vom 13. November 2015, Az.: L 9 AS 192/14, RN 35; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015, Az.: L 2 AS 622/14 B ER, RN 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Februar 2012, Az.: L 7 AS 43/12 B ER, RN 20, zitiert nach juris).

    Auch das Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus und das Erlernen von Lesen und Schreiben stellen ein wesentliches Lernziel dar (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Februar 2012, Az.: L 7 AS 43/12 B ER, zitiert nach juris), da es sich hierbei um Grundfertigkeiten handelt, die die Schüler für den gesamten weiteren Bildungsweg benötigen.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16
    Aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG folgt, dass ein hilfebedürftiges Kind nicht von Lebenschancen ausgeschlossen werden darf (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, Az.: 1 BvL 1/09).
  • LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 192/14

    1. Wesentliches Lernziel nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Hessen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16
    Jedoch kommen unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch andere Lernziele in Betracht, insbesondere eine Verbesserung des Leistungsniveaus bei Vorliegen einer Legasthenie oder Dyskalkulie (Hessisches LSG, Urteil vom 13. November 2015, Az.: L 9 AS 192/14, RN 35; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015, Az.: L 2 AS 622/14 B ER, RN 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Februar 2012, Az.: L 7 AS 43/12 B ER, RN 20, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 23.03.2006 - L 4 KR 279/04

    Anspruch auf Behandlung von Legastheniefolgen; Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16
    Eine Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung war nicht gegeben, da eine Legasthenie- bzw. LRS-Therapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 23. März 2006, Az.: L 4 KR 279/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2000, Az.: L 4 KR 4592/98, zitiert nach juris).
  • BSG, 20.02.2017 - B 14 AS 53/16 BH
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16
    Denn in Streitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungsabschnitte ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016, Az.: B 14 AS 53/16 R, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2000 - L 4 KR 4592/98

    Krankenversicherung - Förderunterricht - Legasthenie - keine Kassenleistung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16
    Eine Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung war nicht gegeben, da eine Legasthenie- bzw. LRS-Therapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 23. März 2006, Az.: L 4 KR 279/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2000, Az.: L 4 KR 4592/98, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 626/14

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16
    Nach erfolglosen einstweiligen Rechtsschutzverfahren beim SG verpflichtete das LSG den Beklagten mit Beschluss vom 12. Januar 2015 (L 2 AS 622/14 B ER - Kläger) und mit Beschluss vom 15. Januar 2015 (L 2 AS 626/14 B ER - Klägerin) zur vorläufigen Übernahme der im Zeitraum von Januar bis Mai 2015 anfallenden Kosten der Kläger in Höhe von je monatlich 200 ?.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 442/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16
    Die durch den Beklagten erhobene Berufung war unter dem Aktenzeichen L 4 AS 442/18 anhängig.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 442/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    In dem im Parallelverfahren L 4 AS 71/16 vorgelegten Bericht vom 7. September 2016 hat die Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Dr. F. ausgeführt, die Klägerin befinde sich in der 3. Klasse und erhalte Ergotherapie.
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